AllgemeineGeschäftsbedingungen der Firma IMPACT Software GmbH

1.     Geltungsbereich

1.1    Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Impact Software GmbH.

1.2    Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungenvon Auftraggebern, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind füruns unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.Sie gelten im übrigen nur bei ausdrücklicher schriftlicherVereinbarung und nur für den Einzelfall.

1.3    Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungengelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarungen für alle künftigenGeschäftsbeziehungen. Mit der erstmaligen Einbeziehung dieser allgemeinenGeschäftsbedingungen wird ein Rahmenvertrag für derartigekünftige Rechtsgeschäfte abgeschlossen.

2.     Angebot und Auftrag

2.1    Alle Angebote sind freibleibend, außer siewurden von uns ausdrücklich und schriftlich als verbindlich erklärt.Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oderunverzügliche bzw. termingemäße Ausführung des Auftrageszustande. Im letzten Fall gilt die Rechnung auch als Auftragsbestätigung.Für mündliche, telefonische oder telegrafische Aufträge odersonstige Mitteilungen übernehmen wir keine Gewähr.

2.2    Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungenbedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2.3    Von unseren Angeboten, Ausarbeitungen undsonstigen übergebenen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- undUrheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3.     Kalkulation und Preise

3.1    Unsere Preiskalkulationen werden nach Angaben desAuftraggebers erstellt. Auftragsänderungen berechtigen zur Preiskorrektur.Preisänderungen wegen Kosten- und Tariferhöhungen sind zulässig,wenn unsere Leistungen nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschlußerbracht werden sollen.

3.2    Ansonsten gelten als vereinbarter Preis fürunsere Lieferungen und Leistungen unsere am Tage der Bestellung gültigenListenpreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Transportkostenund Transportversicherung gehen zu Lasten des Bestellers. Dasselbe giltfür Verpackungskosten bei Neulieferungen.

4.     Lieferung und Gefahrenübergang

4.1    Leistungsort ist der Sitz der Firma Impact Software GmbH, soweit nichtsanderes schriftlich vereinbart worden ist. Unsere Lieferungen erfolgen stetsauf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht in jedem Fall mitder Absendung bzw. der Übergabe der Ware an den Frachtführer auf denAuftraggeber über.

4.2    Eine Haftung für Transportschäden wirdausdrücklich ausgeschlossen. Auf Wunsch unseres Auftraggebers werdenunsere Waren jedoch auf Kosten unseres Auftraggebers in ausreichender Höhegegen etwaige Transportschäden versichert, wenn wir dazu angewiesenwerden. Eingetretene Transportschäden sind uns und dem Frachtführerunverzüglich anzuzeigen.

5.     Verzugsfolgen und Unmöglichkeit

5.1    Alle unsere Liefer- und Leistungsverpflichtungenstehen unter dem Vorbehalt eigener, rechtzeitiger Belieferung. EntsprechendeDispositionen sind von uns nachzuweisen.

5.2    Wird die von uns geschuldete Lieferung oderLeistung zwingend durch unvorhergesehene und unverschuldete Umständeverzögert (z.B. unabwendbare Ereignisse, höhere Gewalt,Witterungsverhältnisse, Streik, Verkehrsstörungen, verspäteteeigene Belieferung etc.) so verlängert sich eine vereinbarte Liefer- bzw.Leistungspflicht um die Dauer dieser Verzögerung. Wir unterrichten denAuftraggeber von der Verzögerung unverzüglich. Dauert dieVerzögerung unangemessen lang oder wird die von uns geschuldete Lieferungbzw. Leistung aus diesen Gründen unmöglich, so können wir nachentsprechender Ankündigung und der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablaufeiner uns gesetzten angemessenen Nachfrist schadensersatzfrei vom Vertragzurücktreten.

5.3    Bei Leistungsverzögerungen und Fällender Unmöglichkeit, die von uns zu vertreten sind, ist unsere Haftung,soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind, begrenzt biszur Höhe des vereinbarten Auftragsentgeltes bzw. für den Fall, daßeine betriebliche Haftpflichtversicherung zur Regulierung verpflichtet ist, biszur Höhe der betrieblichen Haftpflichtversicherung. Wir haften nurfür vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererErfüllungsgehilfen, Lieferanten und der von uns beauftragten Personen. Vonder Haftung ausgeschlossen sind mittelbare Schäden, soweit diese nichtgrob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. In denFällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich unsere Haftungauf den Ersatz typischer und vorhersehbarer Schäden. Das Recht desAuftraggebers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer an uns gesetztenangemessenen Nachfrist bleibt hiervon unberührt.

5.4    Gegenüber Vollkaufleuten im Sinne des HGBsind Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeitausgeschlossen. Diese Personen können nach fruchtlosem Ablauf einer unsgesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

6.     Kündigung des Vertrages

6.1    Der Auftraggeber ist bei Vorliegen eines wichtigenGrundes berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlichzu erfolgen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die vereinbarte Vergütungan uns zu bezahlen, sofern der Kündigungsgrund nicht in unseremVerantwortungsbereich liegt. Dabei sind von uns gesparte Aufwendungen sowiedurch anderweitigen Einsatz erzielte oder schuldhaft nicht erzielte Erlösein Abzug zu bringen.

6.2    Wenn sich vor oder während derAusführung des Vertrages herausstellt, daß dieser in dervorgesehenen Art und Weise nicht durch- oder fortgeführt werden kann, wenninsbesondere zu befürchten steht, daß eine Schädigung anfremden und/oder eigenen Sachen und/oder Vermögenswerte zu befürchtenoder wahrscheinlich ist und wenn diese Umstände nicht schon beiVertragsabschluß erkennbar waren und nicht von uns zu vertreten sind,sind wir zu einer Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Auftraggeber hatin diesem Fall einen den erbrachten Leistungen entsprechendenVergütungsanteil zu bezahlen. Insoweit sind Schadenersatzansprüchegegen uns ausgeschlossen.

6.3    Wir sind weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,wenn nach Vertragsabschluß auf Seiten des Auftraggebers eine wesentlicheVerschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, Konkurs- oderVergleichseröffnung eintreten.

7.     Zahlung, Aufrechnung, Abtretung undZurückbehaltungsrecht

7.1    Unsere Rechnungen sind rein netto innerhalb von 14Tagen ab Rechnungsdatum spesenfrei zur Zahlung fällig, sofern kein anderesZahlungsziel schriftlich vereinbart wurde. Eventuell eingeräumteSkontoabzüge dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn vom Auftraggeberalle fälligen Rechnungen fristgerecht bezahlt sind.

7.2    Die Geltendmachung einesZurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung mit etwaigenGegenansprüchen jeglicher Art sind nur zulässig, wenn dieseAnsprüche durch uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wordensind.

7.3    Ohne unsere ausdrückliche schriftlicheZustimmung dürfen Forderungen unseres Auftraggebers nicht an Dritteabgetreten werden.

8.     Eigentumsvorbehalt

8.1    Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zurBezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Auftraggeber aus demAuftrag und aus der gesamten Geschäftsverbindung unser Eigentum.

8.2    Der Auftraggeber ist nur im Rahmen einesordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die von unsgelieferten Waren unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern. AndereVerfügungen sind ausgeschlossen. Bei Zugriffen Dritter auf dieVorbehaltsware wird er auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglichverständigen. Der Auftraggeber hat Zugriffe Dritter auf unsereVorbehaltsware abzuwenden. Der Auftraggeber tritt schon jetzt seine Forderungenaus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bis zur Höhe unserer noch zurZahlung offenstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab.

8.3    Bei der Verarbeitung, Verbindung oderWeiterveräußerung der Vorbehaltsware mit uns nicht gehörenderWare erwerben wir Miteigentum bzw. erfolgt die Forderungsabtretung nur imanteiligen Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zurübrigen Ware.

8.4    Der Auftraggeber ist im Rahmen seines normalenGeschäftsbetriebes bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenenForderungen einzuziehen. Gerät der Auftraggeber mit seinen vertraglichenVerpflichtungen in Verzug, so hat er uns auf Verlangen Auskunft über dieabgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu erteilen sowie die Abtretungoffenzulegen.

8.5    Die Herausgabe der von uns gelieferten Ware, dieGeltendmachung von Eigentumsvorbehalt oder die Pfändung der von unsgelieferten Ware gelten nicht als Vertragsrücktritt.

9.     Dokumentationsaufträge

9.1    Sofern bei der Durchführung einesDokumentationsauftrages Änderungen oder Verbesserungenzweckmäßig erscheinen, unterrichten wir den Auftraggeberunverzüglich davon und holen seine Entscheidung ein, ob der Auftrag in dergeänderten oder verbesserten Form durchgeführt werden soll. In diesenFällen sind wir zu einer Korrektur unserer Preiskalkulation berechtigt.

9.2    Wenn sich bei der Durchführung einesDokumentationsauftrages herausstellt, daß fremde Schutzrechte benutztwerden müssen oder letzteres wahrscheinlich ist, so unterrichten wir denAuftraggeber unverzüglich. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten diejeweiligen Genehmigungen einzuholen. Kommt der Auftraggeber - gleich auswelchen Gründen - dieser Verpflichtung nicht nach, so sind wir berechtigt,schadenersatzfrei vom Auftrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat indiesem Fall eine unseren erbrachten Leistungen entsprechende Vergütung zubezahlen.

9.3    Der Auftraggeber verpflichtet sich, unssämtliche für die Durchführung des Dokumentationsauftrages vonuns benötigten Daten, Unterlagen, Beschreibungen und Berechnungen zurVerfügung zu stellen. Diese werden von uns sorgfältig behandelt undaufbewahrt. Für den Fall, daß der Auftraggeber dieser Verpflichtungnicht nachkommt, können wir schadenersatzfrei vom Vertragzurücktreten. Auch in diesem Fall hat der Auftraggeber einen denerbrachten Leistungen entsprechenden Vergütungsanteil zu bezahlen.

9.4    Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von unserstellten Dokumentationen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zuüberprüfen. Dies entbindet uns nicht von unserer eigenendiesbezüglichen Überprüfungspflicht. Wir haften nicht fürMängel, die der Auftraggeber bei gehöriger Erfüllung dieserVerpflichtung hätte entdecken können.

9.5    Im Rahmen von Dokumentationsaufträgen haftenwir nicht für Mängel, die nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaftund Technik nicht erkennbar waren.

10.    Lieferung von Hardware

10.1  Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von uns geliefertenGeräte nach den in den technischen Unterlagen der Gerätebeschriebenen Umgebungsbedingungen und den im Bedienungshandbuch der Herstellergenannten bzw. von uns empfohlenen Anweisungen aufzustellen und zu betreiben.

10.2  Wir haften nicht für Schäden, die unterVerstoß gegen Ziffer 10.1 dieser AGB, auf Bedienungsfehler, auf sonstigeunsachgemäße Behandlung, auf unsachgemäße Reparatur, auftechnische Eingriffe des Auftraggebers oder dritter Personen, aufInterface-Probleme mit nicht von uns gelieferten Systemen oder aufäußere Einflüsse, die nicht von uns zu vertreten sind,zurückzuführen sind.

11.    Lieferung von Software

11.1  Die von uns gelieferte oder erstellte Software darf nur aufden vom Hersteller oder von uns getesteten und freigegebenenHardware-Plattformen betrieben werden. Der aktuelle Stand dieserHardware-Plattformen ist beim Hersteller oder bei uns nachzufragen. Wir haftennicht für Schäden, die auf Verstöße gegen diese Vorschriftzurückzuführen sind.

11.2  Lizensierte Software einschließlich nachfolgender neuerVersionen, sowie Teile davon und die zugehörigen Dokumentationendürfen ausschließlich auf dem Arbeitsplatz verwendet werden, auf demsie erstmals installiert wurden. Die Software darf nur zu Sicherungszwecken undunter Einschluß des Schutzrechtvermerkes der Originalkopie und nur zumGebrauch auf diesem Arbeitsplatz kopiert werden. Der Auftraggeber schütztdie Software vor dem Zugriff Dritter. Hierbei gelten nicht als dritte Personen,die im Auftrag des Auftraggebers sein Nutzungsrecht für ihn ausüben.Dasselbe gilt für unlizensierte Software. Alle Verwertungsrechte derSoftware verbleiben beim Hersteller bzw. bei uns. Wenn der Kunde diesenLizenzbestimmungen zuwiderhandelt, sind wir berechtigt, nach erfolgloserAbmahnung die Lizenz zu kündigen und die Rückgabe der Software sowiealle Teile und Kopien davon zu verlangen. Bei Zuwiderhandlungen gegen die obengenannten Bestimmungen im Hinblick auf unlizensierte Software gilt dasselbe.Mit Bezahlung der Software gilt die Lizenz als erteilt. Mit der Abnahme derSoftware wird die jeweilige Lizenzgebühr fällig. Zugleich geltendiese Schutzbedingungen als anerkannt.

11.3  Die Überlassung von Quellenprogrammen bedarf einergesonderten schriftlichen Vereinbarung.

11.4  Software-Gewährleistung (in Ergänzung zu Ziffer 13dieser AGB).

        Softwareist nach derzeitigen technischem Stand von ihrer Struktur her niemalsvöllig fehlerfrei. Bei erheblichen Mängeln der Software gilt auch dieAnweisung zur Umgehung der Auswirkungen des Mangels als ausreichendeNachbesserung. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, daß dieProgrammfunktionen den Anforderungen des Auftraggebers genügen oder in dervon ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Nach dem derzeitigen Stand derTechnik kann ein unterbrechungs- oder fehlerfreier Betrieb oder dievollständige Beseitigung aller etwaigen Fehler der Software nichtgewährleistet werden. Wir haften nicht für auf unsereSoftwarelieferung zurückzuführende Datenverluste. Insoweit ist derAuftraggeber ver-pflichtet, seine Daten entsprechend zu sichern. Der exakteUmfang der jeweiligen Gewährleistung bei Softwarelieferungen kann demAuftraggeber aufgrund der Besonderheiten der einzelnen Programme nur in unseremAngebot oder in der Produktbeschreibung rechtsverbindlich mitgeteilt werden.

12.    Nutzungsrecht

12.1  Vorbehaltlich der in diesem Vertrag ausdrücklicheingeräumten Nutzungsrechte behält der Auftragnehmer alle Rechte amerstellten Programm sowie an allen vom Auftraggeber hergestellten Kopien oderTeilkopien des Programms in der überlassenen, abgeänderten oderbearbeiteten Fassung, unbeschadet des Eigentums des Auftraggebers am jeweiligenmaschinenlesbaren Träger. Als maschinenlesbarer Träger gelten auchDatenspeicher die Teil einer Datenverarbeitungsanlage sind oder mit einersolchen gekoppelt oder koppelbar sind.

12.2  Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Lizenzmaterialenthaltenen Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke oder andere Rechtsvorbehalte,in den überlassenen Fassungen des Lizenzmaterials unverändertbeizubehalten sowie in unveränderter Form an den entsprechenden Stellen indie abgeänderten oder bearbeiteten Fassungen des Lizenzmaterialseinzufügen und in alle vom Kunden vertragsgemäß hergestelltenKopien oder Teilkopien des überlassenen, abgeänderten oderbearbeiteten Lizenzmaterials zu übernehmen.

12.3  Der Auftraggeber wird über die von ihm vertragsgemäßhergestellten Kopien oder Teilkopien des überlassenen, abgeändertenoder bearbeiteten Lizenzmaterials buchführen und sie an einem sicheren Ortaufbewahren sowie auf Anfrage hierüber Auskunft erteilen.

12.4  Der Auftraggeber verpflichtet sich, überlassene,abgeänderte oder bearbeitete Fassungen des Lizenzmaterials ohneausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers weder im Originalnoch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Drittenzugänglich zu machen. Dies gilt auch für den Fall einervollständigen oder teilweisen Veräußerung oder Auflösungdes Unternehmens des Auftraggebers. Als Dritte gelten nicht Arbeitnehmer desAuftraggebers oder andere Personen, solange sie sich zurvertragsgemäßen Nutzung des Lizenzmaterials für den Auftraggeberbei diesem aufhalten.

12.5  Der Auftraggeber wird vor der Vernichtung, dem Verkauf oderder sonstigen Weitergabe von maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern,Speichern oder Datenverarbeitungsgeräten darin gespeichertesLizenzmaterial vollständig löschen. Dies gilt auch fürTeilkopien und für Lizenzmaterial in einer abgeänderten oderbearbeiteten Fassung. Absatz 12.1, Satz 2 gilt entsprechend.

13.    Gewährleistung

13.1  Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtigerLieferungen und Leistungen oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, dienachweisbar auf einen vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandzurückzuführen sind, sind unverzüglich, spätestens 14 Tagenach dem Erhalt der Lieferung, der Installation der Ware oder der Abnahme derLeistungen schriftlich mitzuteilen. Nicht offensichtliche erkennbareMängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch sechs Monatenach diesen Zeitpunkten mitzuteilen. Annahmeverzug des Auftraggebers stehtdiesen Zeitpunkten gleich.

13.2  Für nicht unerhebliche, bereits zum Zeitpunkt desGefahrenüberganges vorhandene Mängel der Lieferungen und Leistungenleisten wir für den Zeitraum von 6 Monaten ab Erhalt bzw. Installation dervon uns gelieferten Waren, ab Abnahme unserer sonstigen Leistungen bzw. abAnnahmeverzug des Auftraggebers die Gewähr unter Ausschluß allersonstigen Ansprüche nur in der Weise, daß wir nach unserer Wahl diefehlerhaften Waren bzw. Warenteile unentgeltlich instandsetzen, neu liefernoder die sonstigen Leistungen nachbessern. Für Nachbesserungsarbeiten,Ersatzteile und neu gelieferte Waren haften wir ebenfalls nur im genanntenUmfang. Nach mehrmaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder derErsatzlieferung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung derVergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche aufSchadenersatz wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungspflicht wegenVerzug oder Unmöglichkeit der Nachbesserung sind ausgeschlossen; in diesenFällen kann ebenfalls nur Wandlung oder Minderung nach fruchtlosem Ablauf einerangemessenen Nachfrist verlangt werden.

13.3  Für zugesicherte, die Vertragsgemäßheitunserer Lieferungen und Leistungen betreffende Eigenschaften leisten wirGewähr ebenfalls nur nach der Ziffer 13.2 dieser AGB. Auf den Ersatzweitergehender Schäden haften wir nur dann, wenn die Zusicherung erkennbarden Schutz vor eben diesen Schäden bezweckte. Als zugesicherte Eigenschaftgilt nur das, was von uns bzw. von uns dazu bevollmächtigte Personenausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet worden ist.

13.4  Für die Lieferung gebrauchter Waren ist jedeGewährleistung ausgeschlossen. Dasselbe gilt für die Fälle derunsachgemäßen Instandhaltung, Behandlung, Veränderung oderReparatur der von uns gelieferten Waren, außer der Mangel bestandnachweislich bereits bei Übergabe.

14.    Allgemeine Haftungsbegrenzung

14.1  Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den indiesen AGB getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche jeglicherArt, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsabschluß, aus positiverVertragsverletzung, aus unerlaubter Handlung, aus Organisationsverschulden und- soweit zulässig - aus Produkthaftung sind ausgeschlossen, außersie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsereErfüllungsgehilfen oder auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaftengemäß Ziffer 13.3 dieser Vereinbarung.

14.2  Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten(Kardinalpflichten) haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesemFall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den Ersatz typischer undvorhersehbarer Schäden.

14.3  Unsere Haftung ist außer bei Vorsatz und groberFahrlässigkeit begrenzt auf das Dreifache des Auftragswertes bzw. fürden Fall, daß eine betriebliche Haftpflichtversicherung zur Regulierungverpflichtet ist, bis zur Höhe der jeweiligen Versicherungssumme. DieZiffern 5.3 und 13.3 dieser AGB bleiben hiervon unberührt. Fürmittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn haften wirnur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ziffer 13.3 dieser AGB bleibthiervon unberührt.

14.4  Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren inzwölf Monaten ab Empfang bzw. Installation der Lieferung, ab Abnahme dersonstigen Leistung durch den Auftraggeber bzw. ab Annahmeverzug desAuftraggebers.

14.5  Auf diese Haftungsbeschränkungen können sich auch dievon uns beauftragten Zweitunternehmer und unsere mit der Durchführung desAuftrages beauftragten Mitarbeiter berufen.

14.6  Zwingende Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleibenvon den vorstehenden Regelungen unberührt.

15.    Datenschutz

        DerAuftraggeber erklärt sich damit einverstanden, daß im Rahmen desAuftragsverhältnisses seine Daten gespeichert werden und gegebenenfalls anDritte weitergegeben werden, soweit dies zur Abwicklung des Auftrageserforderlich ist.

16.    Schlußbestimmungen

16.1  Eventuelle technische Änderungen und Abweichungen vonMaßen sowie von Wort- und Bilddarstellungen von Katalogen sowie derBerichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleiben ausdrücklichvorbehalten.

16.2  Mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter oder von unsbeauftragten dritten Personen bedürfen für ihre Wirksamkeit unsererschriftlichen Bestätigung. Jede von diesen AGB abweichendeBestätigung bedarf der Schriftform. Unser Schweigen giltgrundsätzlich als Ablehnung.

16.3  Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung können nurmit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.

16.4  Erfüllungsort für alle von uns geschuldetenLeistungen ist München.

16.5  Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, wennder Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB oder eine Handelsgesellschaft ist.

16.6  Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, geltenim übrigen die Bestimmungen des BGB und HGB.

16.7  Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ausVertrags- oder Rechtsgründen unwirksam sein, im Einzelfall nicht anwendbarsein oder sollte dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, sobleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarunghiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daßin diesen Fällen anstelle der unwirksamen bzw. unvollständigenBestimmungen diejenige gesetzlich zulässige Regelung tritt, welche denunwirksamen bzw. unvollständigen Bestimmungen unter Berücksichtigungdes wirtschaftlichen Zweckes dieser Vereinbarung und der wirtschaftlichenInteressen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Die Vertragsparteiensind sich darüber einig, den Vertragstext entsprechend zu ersetzen bzw. zuergänzen.

16.8  Auf alle Rechtsstreitigkeiten finden ausschließlich diein der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen BestimmungenAnwendung, auch wenn der Auftrag mit einem ausländischen Kunden getroffenworden ist oder es sich um ein Auslandsgeschäft handelt.

 

Stand: Juli 1997